Weihnachten 2020 und der bevorstehende Jahreswechsel stehen vor der Tür, doch uns allen ist klar, dass das nicht so unbeschwert und in großer Runde stattfinden wird. Advent, die Freude auf das ankommende Weihnachtsfest, das Hochfest der Christen. Zeit, zur Ruhe zu kommen, das Jahr Revue passieren zu lassen.
In 2020 jedoch ist die für uns geliebte Vorstellung der Weihnachtszeit so nicht möglich. Blicken wir zurück, so wissen wir, dass das Jahr 2020 in unseren Köpfen und die Weltgeschichte eingehen wird, die Pandemie hält uns alle in Schach und tagtäglich kämpfen Ärzte, Pfleger, das Gesundheitsamt und wir alle ebenso dagegen an. Wir alle möchten uns und unsere Liebsten schützen. Zwar gibt es ab dem 27. Dezember wohl den langersehnten Impfstoff, doch bis wir wieder unbeschwert miteinander in geselliger Runde vereint sein können, dauert es noch. Darum wird auch das bevorstehende Weihnachtsfest nicht von den coronabedingten Auflagen ausgenommen bleiben. Deswegen ist es umso wichtiger, sich darauf zu besinnen, worum es an Weihnachten geht - das Fest der Geburt Jesu Christi. Darum, die Liebe zu feiern und dies mit einem kleinen Kreis. Schöpfen wir gemeinsam Kraft und geben uns Halt und Zuversicht, die wir gerade jetzt in der Zeit so gut gebrauchen können.
Sind wir gemeinsam hoffnungsvoll, dass wir in 2021 in normalere Lebensbereiche kommen. Ein herzliches Dankeschön möchte ich an dieser Stelle an Sie alle richten. Danke für viele gute Gespräche, ob digital oder persönlich, ob per Mail, Anruf oder Brief. In 2021 werden wir auch weiter eng im Austausch bleiben und ich bleiben meinem Motto und meiner Motivation treu: Nah dran!
Lassen Sie nun im kleinen Kreis das Jahr 2020 vorüberziehen, genießen das selbstgekochte Essen und bestaunen zum Beispiel bei einem Spaziergang den Krippenweg in Montabaur.
Frohe und gesegnete Weihnachten, bleiben Sie gesund! Für das neue Jahr alles Gute, Gottes Segen und Gesundheit für Sie und Ihre Lieben!
Herzliche Grüße Ihre Landtagsabgeordnete Jenny Groß
Ps. In Anlage dieses Newsletters finden Sie die aktuellste Fassung nebst erster Änderung zur Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz zu Ihrer Kenntnisnahme!
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