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Verschärfte, kontakteinschränkende Maßnahmen in RLP

Ab heute, 18.03.2020, gelten verschärfte kontakteinschränkende Maßnahmen in RLP. Das öffentliche Leben wird stärker reduziert, sodass auch hier versucht wird, mit aktiven Mitteln die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Geschäfte, die für den täglichen Bedarf nicht notwendig sind, wie zum Beispiel Bekleidungsläden, müssen schließen. Ebenso sind Veranstaltung jeder Art verboten; Kinos, Spielplätze, Sportstätten, Kneipen usw. sind per Erlass zu schließen. Speiselokale dürfen frühestens ab 6 Uhr öffnen und müssen spätestens um 18 Uhr dicht machen. Lieferservicedienste und Abholmöglichkeiten werden von vielen Gastronomen angeboten. Hierzu informieren Sie sich bitte bei dem jeweiligen Lokal selbst, welche Möglichkeiten dort bestehen. Vergessen Sie nicht, dass wir alle froh und dankbar sind, wenn wir eine lebendige Gastronomie in der Region haben! Unterstützen wir diese also auch in schweren Zeiten und nutzen deren Angebote zu den jeweiligen Zeiten.
Nähere Informationen finden Sie unter https://msagd.rlp.de/fileadmin/msagd/Presse/Presse_Dokumente/200317_Erlass_weitere_Kontaktreduzierende_Massnahmen.pdf?fbclid=IwAR3DuxdfMoIEY8dY21KvdeK9Wd9wxkYRaletfu9P_7KTHk5ih2p39-_rCUs