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Bildung

Die Kulturhoheit zählt zu den Kernkompetenzen der Länder. Gerade in den Bereichen Schule und Bildung haben die Länder im Verhältnis zum Bund ein umfassendes Recht zur Gesetzgebung. Die Artikel 27 bis 38 der Landesverfassung, die den verfassungsrechtlichen Rahmen für Schule und Bildung in Rheinland-Pfalz vorgeben, betreffen deshalb eine zentrale Materie des Landesrechts.

Der Ausschuss für Bildung ist zuständig für die parlamentarische Begleitung der Bildungspolitik des Landes. Schwerpunkt der Ausschussarbeit ist mit anderen Worten die Schule und alles, was damit zusammenhängt: allgemeinbildende Schulen, berufsbildende Schulen, Förderschulen, Lehrpläne sowie die Lehreraus- und Fortbildung. Er kontrolliert insoweit das Ministerium für Bildung und berät federführend die Gesetzes- und Antragsinitiativen aus diesem Bereich. Reformen, die das Schulleben erheblich verändern, finden regelmäßig ihren Niederschlag im rheinland-pfälzischen Schulgesetz, in dem das gesamte öffentliche Schulwesen des Landes zusammenfassend geregelt ist. Die kontinuierliche Fortentwicklung dieses Gesetzes ist eine der wesentlichen Aufgaben des Ausschusses.

Hier kommen Sie zum Webangebot des Ausschusses auf den Seiten des Landtags Rheinland-Pfalz.