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Besuch der integrierten Leitstelle Montabaur - Änderungen im Rettungsdienstgesetz werfen Fragen auf

Das Landesgesetz über den Rettungsdienst sowie den Notfall und Krankentransport, kurz Rettungsdienstgesetz (Rett DG), besteht seit 1991. Im Februar dieses Jahres gab es einige Änderungen, die das DRK Westerwald-Rhein-Lahn vor Probleme stellt. Deshalb baten der Aufsichtsratsvorsitzende des DRK Westerwald-Rhein-Lahn und Europa-Parlamentarier, Ralf Seekatz, sowie die Geschäftsführer, Hubertus Sauer und Michael Schneider, um ein Gespräch mit den Landtagsabgeordneten Jenny Groß und Matthias Lammert.

Beim Deutschen Roten Kreuz (DRK) Westerwald-Rhein-Lahn gehen jährlich etwa 150 000 Alarmierungen ein, das Umsatzvolumen beträgt etwa 33 Millionen Euro und an verschiedenen Standorten sind rund 450 Mitarbeiter beschäftigt. In Zeiten der Pandemie, besonders des Lock-downs, waren die Zahlen etwas rückläufig, wie Seekatz berichtet, erreichen derzeit allerdings wieder das Vorjahresniveau. Schwierig, so Sauer, ist in Zeiten der Pandemie, der Schutz der Mitarbeiter. Nicht immer informieren ihn die Bürgerinnen und Bürger über eine eventuell bestehende Covid-Erkrankung oder eine Quarantäne. Deshalb sei er besonders froh, dass ihm derzeit keinen Fall innerhalb seiner Reihen bekannt ist, der eine weitreichende Quarantäne vonnöten macht.

Im Fokus des Gespräches standen drei Themen, die die Änderungen im RettDG bewirken. Zunächst einmal geht es um die Neuregelung der Finanzierung der Rettungswachen und –leitstellen. Turnusmäßig werden diese im Zeitraum von 25 bis 30 Jahren erneuert, 75 Prozent der Kosten wurden bislang über den Landkreis finanziert. Das RettDG sieht jetzt vor, dies landkreisübergreifend zu tun und hat dazu die vier Landkreis Westerwald, Rhein-Lahn, Altenkirchen und Neuwied zusammengefasst. Künftig sollen die Kosten pro Einwohner umgelegt und finanziert werden. Damit wäre der Westerwald mit rund 200 000 Einwohnern als einwohnerstärkster Landkreis am meisten betroffen. Sauer befürchtet, dass diese Kosten für seinen Bereich zu einer Kostensteigerung führen, die nur schwerlich finanzierbar ist. Durch die kreisübergreifende Lösung wird zudem der administrative Aufwand erheblich erhöht. Lammert sieht die Problematik, er will sich zur Klärung mit einer kleinen Anfrage an die Landesregierung wenden.

Sorgen machen Sauer und vor allen Dingen Schneider die neueingearbeiteten Qualitätsvoraussetzung für die Mitarbeiter der Leitstellen. Bislang waren in den Leitstellen DRK-Mitarbeiter mit einer medizinischen Ausbildung und zusätzlichen einer ehrenamtlichen Ausbildung im Feuerwehrdienst beschäftigt. Weil die Erstalarmierung auch bei Feuerwehreinsätzen zunächst in der DRK-Leitstelle eingehen. Das soll zwar so bleiben, doch laut RettDG soll für die Koordinierung der Feuerwehralarmierungen feuerwehrtechnisches Personal, hauptamtlich, eingesetzt werden. Eine medizinische Ausbildung ist dabei zusätzlich gewünscht. Betroffen wären etwa 4 000 von 150 000 Alarmierungen. Hier sehen Sauer und Schneider eine völlige Unverhältnismäßigkeit gegenüber ihren Mitarbeitern: Hauptamtliche Feuerwehrleute sind Beamte, werden also für weit weniger Arbeit, da weniger Alarmierungen, höher entlohnt und müssen darüber hinaus mit 60 Jahren die Altersrente antreten. „Das ist kaum vermittelbar“, sieht sich Sauer gegenüber den DRK-Mitarbeitern in der Zwickmühle. Für Jenny Groß ergibt sich daraus noch ein weiteres Problem. Aus früheren Gesprächen weiß sie, dass sich gerade die Ausbildungen an der Landesfeuerwehrschule langwierig gestalten. Zudem müsste Personal mit doppelter Ausbildung, medizinisch und feuerwehrtechnisch, gefunden werden. Was nahezu nicht möglich ist, wie Sauer und Schneider bestätigen. Auch hier sehen Groß und Lammert Handlungsbedarf, sie wollen das Gespräch im zuständigen Ministerium suchen.

Als letzten Punkt auf der Gesprächsliste sprach Sauer die nicht eindeutig gefassten Regelungen für innerklinische Transporte an. Dem DRK ist es untersagt, Krankenfahrten durchzuführen. Das sind Fahrten, die aus medizinischer Sicht nicht begründet sind. Die Regelung sorgt in der Praxis für Unmut und wird durch ein erlebtes Beispiel anschaulich:

In besagtem Fall war eine Patientin zu einem Katheterwechsel mit einem DRK-Fahrzeug ins Krankenhaus gebracht worden. Das ist medizinisch notwendig und rechtfertigt den Einsatz. Dem Heimweg muss sich die Frau allerdings auf privaten Wegen organisieren, dem DRK ist diese Fahrt per Gesetz nicht erlaubt. Das ist lediglich einer von vielen Fällen und sorgt bei Telefonaten in der DRK-Rettungsleitstelle, die als zentrale Abfrageplattform fungiert, für Unmut. Wegen fehlenden privat organisierten Dienstleistern müssen die Patienten deutlich längere Wartezeiten in Kauf nehmen. „Es widerspricht auch den Leitthesen des DRK“, argumentiert Sauer, „bereits in unserer Präambel steht: Wir helfen Jedem.“ Er fordert die Politiker zur Klärung der Situation auf und mit einer abschließenden kurzen Führung durch die DRK-Rettungsleitstelle in Montabaur bedankt er sich bei Groß und Lammert für das Interesse.

Bildunterzeile des Gruppenbildes: (v. l.) Matthias Lammert MdL, Jenny Groß MdL, Ralf Seekatz MdEP, Geschäftsführer DRK Rhein-Lahn-Westerwald gGmbH Hubertus Sauer, stv. Teamleiter der ILS Markus Förster, stv. Geschäftsführer DRK Rettungsdienst Rhein-Lahn-Westerwald gGmbH Michael Schneider.