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Wie der Invasion des Jakobskreuzkrautes begegnen?

Landesregierung äußert sich auf kleine Anfrage von MdL Jenny Groß zu Eindämmungsmöglichkeiten für die gelbe Giftpflanze

Die rasante Verbreitung des giftigen Jakobskreuzkrautes wird zu einem zunehmend dringlicheren Problem für den Naturschutz und die Landwirtschaft. Die Landtagsabgeordnete Jenny Groß, CDU, hat hierzu kürzlich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt – die Antworten lassen allerdings nach Einschätzung des Kreisbauernverbandes Westerwald mit einer Ausnahme keinen praktikablen Ansatz erkennen, der wirklich geeignet wäre, die eskalierende Situation in den Griff zu bekommen.

Das Jakobskreuzkraut ist eine einheimische Art und zählt zu den Giftpflanzen. Die traditionell extensive und mittlerweile oftmals ohne jegliches Nutzvieh erfolgende Bewirtschaftung weiter Teile des Grünlandes insbesondere im Hohen Westerwald haben in den vergangenen Jahren offensichtlich eine ungeheure Ausbreitung des Jakobskreuzkrautes begünstigt.

Was jahrzehntelang aus Naturschutzsicht begrüßt wurde, droht nun zum Bumerang zu werden: Denn mittlerweile ist die Verbreitung der Giftpflanze so umfangreich, dass eine wirtschaftliche Verwertung des Aufwuchses als Viehfutter aufgrund seiner Giftwirkung durch die Landwirtschaft erheblich erschwert ist. Geben die Landwirte jedoch die Bewirtschaftung wegen Unwirtschaftlichkeit auf, verschwinden auch die artenreichen Wiesen im Hohen Westerwald.

Diesen Umstand hat die Landtagsabgeordnete Jenny Groß mit Unterstützung des Kreisbauernverbandes zum Anlass genommen, die Strategie der Landesregierung in einer Kleinen Anfrage zu erfragen, wie diesem galoppierenden Problem begegnet werden kann. Die Antwort fiel aus Sicht des Vorsitzenden des Kreisbauernverbandes Matthias Müller ernüchternd aus: „Die von der Landesregierung aufgezählten Eindämmungsmöglichkeiten haben bereits in den vergangenen Jahren nicht ausgereicht, der rasanten Ausbreitung zu begegnen. Sie werden auch in Zukunft nicht ausreichen.“

Bei kleinen Befallsarealen rät die Landesregierung dazu, Pflanzen spätestens ab Blühbeginn auszureißen oder auszustechen. „Allerdings ist die Verbreitung in den Höhenlagen so flächenhaft, dass diese händische Bekämpfungsmaßnahme auch beim besten Willen durch die Landwirte nicht mehr leistbar ist.“ Das habe der Kreisbauernverband im vergangenen Jahr bei einem Aktionstag Jakobskreuzkraut demonstriert – dort waren 15 Landwirte und Naturschützer drei Stunden lang im Einsatz, um eine zwei Hektar große Fläche von Jakobskreuzkraut zu befreien. „Alleine wäre der Bewirtschafter damit mehrere Tage lang beschäftigt gewesen – und das Problem ist viele hundert Hektar groß“, so Müller.

Für solche flächenhafte Verbreitung , wie das Jakobskreuzkraut sie mittlerweile im Westerwald hat, sei das Instrumentarium, welches den Bewirtschaftern im dichten Netz von gesetzlichen Bewirtschaftungsvorgaben zur Verfügung steht, schlicht zu lückenhaft: „Frühere Mahd, erhöhte Nährstoffzufuhr, gezielter Herbizideinsatz – all diese Maßnahmen, die bei flexibler Handhabung gezielt helfen könnten, sind im Gestrüpp der Naturschutzvorschriften vielfach unmöglich“, fasst der Geschäftsführer des Kreisbauernverbandes Markus Mille das Problem zusammen. Damit schaufele der gesetzliche Naturschutz dem praktischen Naturschutz im Hohen Westerwald das Grab.

Immerhin an einer Stelle sehen die Vertreter der Landwirtschaft im Westerwald Hoffnung: Die Landesregierung weist ausdrücklich der Unteren Naturschutzbehörde die Entscheidungsgewalt darüber zu, über die Zulassung von Ausnahmen von den naturschutzrechtlichen Bestimmungen zu entscheiden.
„Diesen Ansatz begrüßen wir: Regionale Probleme regional lösen!“, betont der Vorsitzende Matthias Müller. „Vor diesem Hintergrund erwarten wir von unserer Unteren Naturschutzbehörde nun auch die Initiative, aktiv zur Eindämmung des Jakobskreuzkrautes und zum dauerhaften Erhalt des artenreichen Grünlandes im Westerwald beizutragen.“