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Ausnahmebewilligung zum Ladenöffnungsgesetz

Heute Mittag, 18.03.2020, erging die neue Ausnahmebewilligung zum Ladenöffnungsgesetz, die in Kürze folgendes beinhaltet:
Die Verkaufsstellen in RLP sind für die Abgabe von Lebensmitteln, Getränken, Sanitätsbedarf, Drogerieartikeln, Bau-/Gartenbaubedarf, Zeitung und Tierbedarf geöffnet. Diese Regelung gilt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs an allen Sonn-und Feiertagen bis zum 19. April 2020 in der Zeit von 12.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Nähere Informationen hierzu entnehmen Sie bitte der angehängten Datei.

Persönlich bitte ich Sie eindringlich, dort nicht in Massen aufzutauchen, wirklich nur das NÖTIGSTE zu kaufen und vor allem keine Hamstereinkäufe zu tätigen. Denken Sie an die Menschen, die auf diverse Lebensmittel und Drogerieartikel sowie Hygieneartikel gesundheitsbedingt angewiesen sind. Nur zusammen und in Geschlossenheit schaffen wir es, diese Krise zu bewältigen. Nähere Informationen finden Sie unter: https://add.rlp.de/fileadmin/add/Abteilung_4/Ladenoeffnungsgesetz/Allgemeinverfuegung_Ladenoeffnung.pdf