Skip to main content

Juli-Plenum des rheinland-pfälzischen Landtages

Juli PlenumIm zweitätigen Plenum im Juli setzt die CDU-Fraktion ihre Schwerpunkte unter anderem auf die Auswirkungen des Ukraine-Krieges, auf den in der nächsten Woche anstehenden Jahrestag der Flutkatastrophe sowie auf den Gesetzesentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes und auf die Pharmazeutische Versorgung in Rheinland-Pfalz.

Die Anträge, Initiativen und die Themen der Aktuellen Debatte – beispielsweise zu den hohen Gas- und Energiepreisen – können hier nachgelesen werden.

„Neben der Debatte um das Kita-Gesetz, das in diesen Tagen seit einem Jahr in Kraft ist, liegen mir die Debatte um die Partnerschaft mit der Ukraine sowie die Stärkung des Schutzes von Kindern in diesem Plenum besonders am Herzen“, kommentiert Jenny Groß MdL die Tagesordnung der Plenartagung.

 

Antrag „Für Europäische Solidarität gerade in Krisenzeiten – für eine regionale Partnerschaft von Rheinland-Pfalz in der Ukraine“
Die rheinland-pfälzische CDU war jüngst in der ukrainischen Botschaft in Berlin zu Besuch. Während des Gesprächs mit dem Botschafter ist einmal mehr deutlich geworden, dass jedes noch so kleine Zeichen der Solidarität und der Unterstützung wichtig ist. Ob die humanitäre Hilfe durch private oder ehrenamtliche Initiativen vor Ort in der Ukraine oder die Unterstützung für die geflüchteten Ukrainerinnen und Ukrainer hier in Rheinland-Pfalz.

Die CDU-Politiker gehen mit ihrem Antrag im Plenum jedoch noch einen Schritt weiter, denn neben der unverzichtbaren materiellen Unterstützung, ist für die Menschen in der Ukraine ebenso eine emotionale und wertegetragenen Bindung von zentraler Bedeutung. Daher beantragte die Fraktion, eine Partnerschaft mit einer passenden Region in der Ukraine einzugehen.

 

Landesgesetz zur Änderung des Heilberufsgesetzes
Man kann es nicht oft genug betonen: Kinder sind hilf- und wehrlos. Gerade sie bedürfen unseres besonderen Schutzes. Wir müssen sie vor jedweder Form der Misshandlung und des sexuellen Missbrauchs schützen. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich daher seit langem intensiv für eine Verbesserung der Rahmenbedingungen im Kampf gegen die Misshandlung und den sexuellen Missbrauch von Kindern ein.

Gerade auch Ärztinnen und Ärzten kommt im Kampf für den Kinderschutz große Bedeutung zu. Denn sie sind es, denen Minderjährige ambulant oder stationär zur Behandlung vorgestellt werden. Sie sehen und erkennen Verletzungen, die aus Misshandlungen resultieren können.
Allerdings ist Ärztinnen und Ärzten, die einen entsprechenden Verdacht haben, bisher grundsätzlich nicht erlaubt, sich über ihre Befunde und einen hinreichenden Verdacht auf Kindesmisshandlung interkollegial auszutauschen. Notwendig ist dafür das Einverständnis der Erziehungsberechtigten und damit möglicherweise der Täter. Das ist kontraproduktiv und hier besteht Regelungsbedarf.

Mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Heilberufsgesetzes möchte die CDU-Fraktion erreichen, dass Ärztinnen und Ärzte sich bei hinreichendem Verdacht auf Kindesmisshandlung untereinander austauschen dürfen, ohne strafrechtliche Folgen befürchten zu müssen.