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Jenny Groß #nahdran – Zu Besuch in der Spielhalle in Heiligenroth

Den erneuten Einblick in eine Spielhalle erhielt die Westerwälder CDU-Landtagsabgeordnete Jenny Groß MdL kürzlich in Heiligenroth. Auf Einladung der Betreiber schaute sie sich vor Ort um.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter waren sichtlich erfreut über den Besuch der Abgeordneten und Jenny Groß lobte zu Beginn der Besichtigung deren Engagement und Arbeitseinsatz in diesen schwierigen Corona-Zeiten. „Wir haben so gut wie keinen Kontakt zu politisch Verantwortlichen, was schade ist und umso erfreut es uns, Sie heute am Standort zu begrüßen,“ so startete der Austausch des vor Ort Termins. Während des Rundgangs waren besonders die zahlreichen Maßnahmen gegen die Spielsucht sowie die Änderungen im Glücksspielstaatsvertrag thematische Diskussionspunkte.

Letzteres stellt für die Betreiber der Spielstation in Heiligenroth und weitere Unterhemer in Rheinland-Pfalz vor ein Problem, da die Änderungen zur Jahresmitte neue Personalanforderungen in den Verbundspielhallen vorsehen – besonders bei den ausgebildeten Servicekräften im Bereich Suchtprävention.

„Keine Frage, Suchtprävention – ob als Spielverbot für Jugendliche oder Prävention für Erwachsene – gehört einfach dazu, auch für die Spielhallen. Alle Beteiligten, ob Betreiber der Hallen oder der Gesetzgeber, müssen sich regelmäßig austauschen und die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit überprüfen. Von den Möglichkeiten, beispielsweise die Zutrittsbeschränkungen von 18 auf 21 Jahren zu erhöhen, konnte ich mich in Heiligenroth selbst überzeugen. Wenn jedoch die Maßnahmen die betriebswirtschaftliche Existenz der Unternehmen gefährden, sollten diese entsprechend angepasst werden“, erklärte Jenny Groß MdL.

Das Unternehmen in Heiligenroth berichtete, dass bereits bestehende Verbundspielhallen mit bis zu drei Konzessionen an einem Standort zwar noch übergangsweise weiterbetrieben werden dürfen, jedoch muss jetzt ungeachtet der tatsächlichen Betriebspraxis in jeder Verbundspielhalle in jeder der drei verbundenen Konzessionen (welche rechtlich gesehen drei Spielhallen sind) eine komplett ausgebildete Servicekraft während der gesamten Öffnungszeit vor Ort sein. Ist dies nicht der Fall, muss die betroffene Spielhalle schließen.

Die Betreiber der Halle in Heiligenroth kritisieren dabei, dass bis Ende Mai jedoch deutlich größere Verbundhallen die durchgängige Aufsicht mit „weniger“ Servicekräften für Suchtprävention, allerdings unter der Hinzunahme von technischen Hilfsmitteln wie der Videoüberwachung oder erhöhten zentralen Tresen-Bereichen, leisten durften.

„Klar leisten wir unseren Beitrag zur Suchtprävention, jedoch müssen wir auch auf unsere Personalkosten achten und auf die Mitarbeiterzufriedenheit. Die neue gesetzliche Anforderung zwingt uns aber, gerade in Randzeiten mit kaum Betrieb, eine unverhältnismäßig hohe Personalmenge einzusetzen. Die ADD geht offenbar davon aus, dass wir einfach die Geräte problemlos an- und ausschalten und eine Spielhalle vorübergehend schließen könnten, falls wir gerade mal nicht genug Personal vor Ort haben; so einfach ist es technisch leider wirklich nicht. Wir haben z.B. vernetzte Geräte, die man nicht mal eben spontan hoch- oder runterfahren kann.
Natürlich können wir auch unsere Mitarbeiterinnen nicht so einfach wie „Verfügungsmasse“ wegschicken oder herbeiholen. Vor allem aber würden die Gäste so ein „hin und her“ nach unserer Erfahrung nicht akzeptieren – sie wollen sich stets frei bewegen können und die Geräteauswahl der max. 36 Geldspielgeräten voll zur Verfügung haben. Auch wenn einmal nur wenige Gäste im Standort sind! Gerade weil die Gäste nur ein Gerät bespielen dürfen, möchten sie sich dieses Gerät subjektiv optimal aussuchen und das übrigens auch während des Aufenthalts nochmal ändern können. Genau darin liegt doch der Reiz der Verbundspielhallen aus Gästesicht – (räumlicher) Platz und große Produkt-Auswahl“, erläuterte Jutta Keinath, Abteilungsleiterin Politik und Grundsatzfragen.

Jenny Groß bedankte sich für den interessanten Austausch und die Gesprächspartner vereinbarten, bezüglich einer möglichen Änderung des neuen Glücksspielstaatsvertrages hinsichtlich der Verbundspielhallen weiter in Kontakt zu bleiben.