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CDU-Plenarinitiative zum Schutz von Opfern sexueller Gewalt – Errichtung von Childhood-Häusern in Rheinland-Pfalz

Juni 01 Childhood HausIm Juni-Plenum debattierte der rheinland-pfälzische Landtag auf Antrag der CDU-Fraktion das Thema „Schutz für Opfer von sexueller Gewalt“. Die Christdemokraten forderten den Landtag zudem auf, die Errichtung von Childhood-Häusern in Rheinland-Pfalz zu prüfen.

Die so genannten Childhood-Häuser – nach skandinavischem Vorbild – sind kinderfreundliche, interdisziplinäre und behördenübergreifende Zentren für Kinder, die Opfer und Zeugen von Gewalt wurden. Die Kinder können zu explorativen und forensischen Befragungen in diese Einrichtungen kommen und werden dort medizinisch und psychologisch untersucht und erhalten alle notwendigen therapeutischen Hilfestellungen durch optimal ausgebildetes Fachpersonal.

Auch die „World Childhood Foundation“ setzt sich weltweit für die Errichtung solcher Zentren ein, denn dort können bspw. im Rahmen des Strafverfahrens alle notwendigen interdisziplinären Professionen (u. a. Polizei, Staatsanwaltschaft, Ermittlungsrichterinnen und Ermittlungsrichter, Jugendamt, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Psychologinnen und Psychologen, Rechtsmedizin, Kinderärztinnen und Kinderärzte sowie Sachverständige) an einem Ort zusammenkommen. Handlungsleitend für eine möglichst optimale Versorgung ist dabei immer, den Blickwinkel der Kinder und Jugendlichen mit Missbrauchserfahrungen einzunehmen und den gesamten Prozess auf sie auszurichten.

Die Christdemokraten weisen in ihrem Antrag darauf hin, dass Rheinland-Pfalz mit den Kinderschutzdiensten – dies sind niedrigschwellige Anlaufstellen für Mädchen und Jungen im Kindes- und Jugendalter, die von sexualisierter Gewalt oder Misshandlung bedroht oder betroffen sind – eine gut etablierte Struktur besitzt, die Kindern und Jugendlichen enorm hilft. Der Schwerpunkt der Arbeit der Kinderschutzdienste liege jedoch im Opferschutz und eben nicht in der Straftäterverfolgung.

Die CDU-Fraktion forderte deshalb, dass Kinder und Jugendliche, die Opfer eines Missbrauchs geworden sind, eine möglichst optimale Versorgung, Betreuung und Begleitung erfahren müssen. Damit das Kindeswohl ein zentraler Dreh- und Angelpunkt auch im Ermittlungsverfahren sein kann, bedarf es einer kindgerechten Justiz und geschützten Räumlichkeiten, den Childhood-Häusern, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen ein sicheres Umfeld bieten zu können.

Der rheinland-pfälzische Landtag hat nach intensiver Debatte den Antrag zur Prüfung auf Errichtung eines solchen Childhood-Hauses in den Familienausschuss verwiesen.
„Ich freue mich, dass wir im Ausschuss für Familie, Jugend, Integration und Verbraucherschutz in den kommenden Wochen nun intensiv prüfen können, wie wir den Antrag meiner Fraktion umsetzen können“, so Jenny Groß MdL.