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Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker von CDU und CSU fordern mehr Kinderschutz – auf allen Ebenen!

Die Kinderschutzpolitikerinnen und -politiker von CDU und CSU in den deutschen Landtagen und Bürgerschaften sowie im Abgeordnetenhaus von Berlin haben sich zu ihrer diesjährigen Fachtagung in Mainz getroffen. 
 
Angesichts steigender Zahlen von sexualisierter Gewalt an Kindern und Jugendlichen bekräftigten die Fachpolitiker die dringende Notwendigkeit, Kinder und Jugendliche vor Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung zu schützen. Daher sei es erforderlich, geeignete Schutzkonzepte zu entwickeln, die sicherstellen, dass Kinder in allen Umgebungen sicher sind, in denen sie sich aufhalten - sei es zu Hause, in der Schule, in der Freizeit oder in anderen öffentlichen Einrichtungen. 
 
Die CDU/CSU-Fachpolitikerinnen und -politiker der Länder erkennen an, dass es keine Einheitslösung gibt, die für alle Kinder und alle Umgebungen gleichermaßen geeignet sind. Daher müssen Schutzkonzepte auf die spezifischen Bedürfnisse und Anforderungen der betroffenen Kinder und Umgebungen zugeschnitten sein. Diese sind aber nur dann effektiv, wenn sie in enger Zusammenarbeit zwischen den zuständigen Behörden, den betroffenen Institutionen und der Gemeinschaft als Ganzes entwickelt und umgesetzt werden. 
 
„Die Kinderschutzpolitikerinnen – und politiker haben daher in einer Pressekonferenz die Zusammenarbeit und Koordination aller beteiligten Akteure gefordert, um sicherzustellen, dass die Schutzkonzepte auch in der Praxis gelebt werden und dass das Wohl der Kinder im Mittelpunkt steht“, erklärt Jenny Groß.
 
Die Abgeordneten von CDU und CSU sprechen sich daher dafür aus, folgende Maßnahmen zu ergreifen, um einen wirksamen Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten: 
 
1. Verpflichtung zur Erstellung von Schutzkonzepten: Es soll verpflichtend sein, dass alle Träger von Einrichtungen, die direkten Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, Schutzkonzepte entwickeln und umsetzen. Diese Schutzkonzepte sollen Maßnahmen enthalten, um Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung vorzubeugen, zu erkennen und darauf zu reagieren. Hierzu sollten unter anderem Schulungen, Verhaltenskodizes, ein Beschwerdemechanismus sowie Kinderschutznetzwerke gehören.  
 
2. Gewalttätige Eltern wechseln häufig den Kinderarzt, damit die Häufung von Verletzungen ihrer Kinder nicht auffällt („Doktor-hopping“). Denn Ärzten ist es ohne Erlaubnis der Sorgeberechtigten untersagt, sich für ihre Diagnose im Zweifelsfall mit den vormals behandelnden Fachkolleginnen und -kollegen auszutauschen. Der Bund hat durch das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz den Ländern die Möglichkeit eingeräumt, in diesem Bereich eigens gesetzgeberisch tätig zu werden.
Wir fordern daher, dass alle Bundesländer von dieser Möglichkeit Gebrauch machen und Ärztinnen und Ärzte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung von ihrer Schweigepflicht entbunden werden, damit diese sich untereinander zu Verdachtsfällen austauschen können.  
 
3. Childhood-Häuser sind kinder- bzw. jugendfreundliche, interdisziplinäre und behördenübergreifende Zentren für Kinder und Jugendliche, die Opfer und Zeugen von Gewalt wurden. Im Zuge eines Strafverfahrens können dort alle notwendigen interdisziplinären Professionen an einem Ort zusammenkommen und Kinder und Jugendliche, die körperliche und sexualisierte Gewalt erlebt haben, in einem kinderfreundlichen und geschützten Umfeld alle wichtigen Hilfen erhalten. Nach der erfolgreichen Einrichtung erster Childhood-Häuser in einigen Bundesländern fordern wir einen sukzessiven und flächendeckenden Ausbau im gesamten Bundesgebiet.  
 
4. Wir fordern die Möglichkeiten und Grenzen, die der EuGH in seinem Urteil zur Speicherung von IP-Adressen gesetzt hat, vollständig zu nutzen und durch eine Verkehrsdatenspeicherung den Schutz von Kindern im Internet zu verbessern. Die Verkehrsdatenspeicherung ist ein wichtiges Instrument, um potenzielle Täter zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen. Indem die Internetkommunikation von Verdächtigen aufgezeichnet und mindestens drei Monate gespeichert wird, können Strafverfolgungsbehörden die Beweise sammeln, die sie benötigen, um Täter zu überführen und unsere Kinder zu schützen. Wir verstehen, dass Datenschutzbedenken bei der Verkehrsdatenspeicherung aufkommen können. Daher fordern wir eine sorgfältige Überprüfung der Richtlinien und Verfahren, um sicherzustellen, dass nur relevante Daten gespeichert und nur in Fällen von schwerem sexuellem Missbrauch von Kindern verwendet werden. Wir glauben, dass wir die richtige Balance finden können, um die Privatsphäre der Bürger zu schützen und gleichzeitig Kinder vor schrecklichen Verbrechen zu bewahren. Datenschutz darf kein Täterschutz sein! 
 
5. Gemeinsamer Einsatz für die Aufarbeitung und die Anerkennung des Leids der ehemaligen Verschickungskinder in unserem Land: Von den späten 1940er- bis in die frühen 1990er-Jahre wurden Millionen Kinder in ganz Deutschland in vermeintliche Kur- und Erholungsaufenthalte verschickt. Dort erfuhren sie in einer Vielzahl von Fällen Gewalt und Missbrauch, deren Folgen bis heute traumatisieren. Wir stehen an der Seite der Betroffenen und fordern die Aufarbeitung der Verschickungsgeschichte in allen betroffenen Bundesländern. Da Verschickung über Ländergrenzen hinweg stattfand, kommt auch dem Bund explizit die Aufgabe der bundesweiten Aufarbeitung zu: Wir verlangen, dass die Bundesregierung ihrer Verantwortung an dieser Stelle gerecht wird! Es gilt, dass Leid der Verschickungskinder anzuerkennen und dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte sichtbar zu machen.  
 
 
(Foto-Credentials: Cheryl Holt/Pixabay)